Versorgung bei Krankheit /
Pflegepflichtversicherung
Versorgung bei Krankheit /
Pflegepflichtversicherung
Absicherungsbereiche
Absicherungs
bereiche
Während ihrer Dienstzeit haben alle Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Die Leistungen aus der truppenärztlichen Versorgung werden vom Sanitätsdienst der Bundeswehr erbracht und umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen.
Im Notfall, per Überweisung des Truppenarztes, oder bei Auslandsurlauben kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt oder ein ziviles Krankenhaus aufgesucht werden.
Darauf musst Du achten!
Die truppenärztliche Versorgung bietet keine hundertprozentige Absicherung.
So können bei Zahnersatz, Sehhilfen oder Urlauben im Ausland Versorgungslücken entstehen. Diese können aber einfach und günstig durch unseren Heilfürsorgeergänzungstarif abgedeckt werden.
Pflegeversicherung für Soldatinnen und Soldaten ist Pflicht.
Mit der Ernennung zum Soldaten auf Zeit hast du Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Damit endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso endet die Pflegepflichtversicherung in deiner ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherung und du musst dich selbst um den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung kümmern. Dabei stehen dir grundsätzlich zwei Systeme offen. Du kannst die Pflegepflichtversicherung entweder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung beantragen.
Eine Pflegepflichtversicherung bei der DBV zu beantragen, bietet dir einen klaren finanziellen Vorteil,
denn der Beitrag wird anhand deines Eintrittsalters und nicht anhand deines Einkommens berechnet. Dadurch ist der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung der DBV für dich deutlich geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die truppenärztliche Versorgung ist befristet. Sie besteht nur, solange du Anspruch auf Besoldung hast.
Das bedeutet: Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst…
- haben Berufssoldatinnen und -soldaten Anspruch auf Beihilfe und müssen den verbleibenden Teil der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern;
- haben Soldatinnen und Soldaten auf Zeit aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2019 nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst keinen Beihilfeanspruch mehr, sondern bekommen einen 50%igen Zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung;
- werden Freiwillig Wehrdienstleistende in Ihrer Vorversicherung weiter versichert.
Die truppenärztliche Versorgung erstreckt sich nicht auf Familienmitglieder. Die Familienmitglieder von Soldat:innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. Diese muss ebenfalls mit einer privaten Krankenversicherung ergänzt werden.
Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung empfehlen wir schon in jungen Jahren vorzubeugen und eine sogenannte Anwartschaft für eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Damit sicherst du dir deinen heutigen Gesundheitszustand, der die Basis für deine private Krankenversicherung von morgen ist.
Egal welchen Weg du in der Zukunft einschlägst, mit der kleinen oder großen Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung hältst du dir alle Wege offen. Solltest du bis zum Zeitpunkt deines Beihilfeanspruchs erkranken, so führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen dann nicht zu erhöhten Beiträgen.