Versorgung bei
Dienstunfähigkeit
Versorgung bei
Dienstunfähigkeit
Absicherungsbereiche
Absicherungs
bereiche
Soldatinnen und Soldaten sind nach §55 Absatz 2 SVG dienstunfähig, wenn sie infolge einer oder mehrerer Gesundheitsstörungen ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Berufssoldatinnen und -soldaten werden bei Dienstunfähigkeit mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Das ist zu beachten!
Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen eines Schadens hinreichend ab, die eine Soldatin oder ein Soldat erleiden könnte – sei es durch Krankheit oder Unfall, im Dienst oder in der Freizeit, im In- oder Ausland.
Und eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt in aller Regel nicht ein bei einer Schädigung, die sich die Soldatin oder der Soldat im Dienst oder in der Freizeit zugezogen hat. Wir empfehlen daher eine echte Dienstunfähigkeitsabsicherung inkl. dem Einschluss der vom DBwV empfohlenen Kriegsklausel.
Betrachtung »Soldat:innen auf Zeit«
Erwerbsminderung / Berufsunfähigkeit
Solltest du dienstunfähig werden, wirst du entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dann wird überprüft, ob du die rechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Wartezeit von 5 Jahren) der Erwerbsminderungsrente erfüllt hast und inwieweit bei dir eine Erwerbsminderung vorliegt.
Teilweise Erwerbsminderung liegt vor,
wenn man nur noch zwischen 3 bis 6 Stunden täglich arbeitsfähig ist.
Vollständige Erwerbsminderung liegt vor,
wenn man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat solltest du auf jeden Fall vorbereitet sein und dich zusätzlich absichern. Die DBV-Versicherung hat hierfür die perfekten Angebote und Konzepte, die genau auf dich zugeschnitten sind.
Betrachtung »Berufssoldat:innen«
Versorgungsabschlag
Im Normalfall scheidest du mit Erreichen der besonderen Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus und erhältst ein Ruhegehalt. Bei Dienstunfähigkeit wirst du mit erheblich geringeren Versorgungsbezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Versorgungslücke
Da bei Dienstunfähigkeit noch zusätzlich bis 10,8 % vom Ruhegehalt abgezogen werden, entsteht eine erhebliche Versorgungslücke, die geschlossen werden sollte.