Versorgung bei Krankheit /
Pflegepflichtversicherung

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Absicherungsbereiche

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Während ihrer Dienstzeit haben alle Soldatinnen und Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Die Leistungen aus der truppenärztlichen Versorgung werden vom Sanitätsdienst der Bundeswehr erbracht und umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen.

Im Notfall, per Überweisung des Truppenarztes, oder bei Auslandsurlauben kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt oder ein ziviles Krankenhaus aufgesucht werden.

fit4soldier – Versorgung bei Krankheit – Pflegepflichtversicherung
Versicherungen für Soldaten und Soldatinnen im Blick

Darauf musst Du achten!

Die truppen­ärztliche Ver­sorgung bietet keine hundertprozentige Absicherung.

So können bei Zahnersatz, Sehhilfen oder Urlauben im Ausland Versorgungslücken entstehen. Diese können aber einfach und günstig durch unseren Heilfürsorge­ergänzungs­tarif abgedeckt werden.

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Pflegeversicherung für Soldatinnen und Soldaten ist Pflicht.

Mit der Ernennung zum Soldaten auf Zeit hast du Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Damit endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Ebenso endet die Pflegepflicht­versicherung in deiner ehemaligen gesetzlichen Kranken­versicherung und du musst dich selbst um den Abschluss einer Pflegepflicht­versicherung kümmern. Dabei stehen dir grundsätzlich zwei Systeme offen. Du kannst die Pflegepflichtversicherung entweder bei einer gesetzlichen Krankenv­ersicherung oder bei einer privaten Kranken­versicherung beantragen.

Eine Pflegepflichtversicherung bei der DBV zu beantragen, bietet dir einen klaren finanziellen Vorteil,

denn der Beitrag wird anhand deines Eintrittsalters und nicht anhand deines Einkommens berechnet. Dadurch ist der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung der DBV für dich deutlich geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Eine Pflegepflichtversicherung bei der DBV bietet einen klaren finanziellen Vorteil

Die truppenärztliche Versorgung ist befristet. Sie besteht nur, solange du Anspruch auf Besoldung hast.

 Das bedeutet: Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst…

  • haben Berufssoldatinnen und -soldaten Anspruch auf Beihilfe und müssen den verbleibenden Teil der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern;
  • haben Soldatinnen und Soldaten auf Zeit aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2019 nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst keinen Beihilfeanspruch mehr, sondern bekommen einen 50%igen Zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung;
  • werden Freiwillig Wehrdienstleistende in Ihrer Vorversicherung weiter versichert.

Die truppenärztliche Versorgung erstreckt sich nicht auf Familienmitglieder. Die Familienmitglieder von Soldat:innen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. Diese muss ebenfalls mit einer privaten Krankenversicherung ergänzt werden.

Anwartschafts­versicherung in der privaten Kranken­versicherung

Soldatinnen und Soldaten mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung empfehlen wir schon in jungen Jahren vorzubeugen und eine sogenannte Anwartschaft für eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Damit sicherst du dir deinen heutigen Gesundheitszustand, der die Basis für deine private Krankenversicherung von morgen ist.

Egal welchen Weg du in der Zukunft einschlägst, mit der kleinen oder großen Anwartschafts­versicherung in der privaten Kranken­versicherung hältst du dir alle Wege offen. Solltest du bis zum Zeitpunkt deines Beihilfeanspruchs erkranken, so führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen dann nicht zu erhöhten Beiträgen.

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Absicherungs­­bereiche

Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Altersvorsorge / Hinterblieben­en­absicherung

Dienst­haftpflicht

Versorgung bei Dienst- & Privatunfall

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Im Notfall

Ärztlicher Bereitschaftsdienst
der Bundeswehr

+49 800 9726378

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